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Die unterzeichnenden, in der Stadt Dübendorf wohnhaften, Stimmberechtigten stellen, gestützt auf Art. 10 der Gemeindeordnung der Stadt Dübendorf vom 5. Juni 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR), in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs, folgendes Begehren:

Begehren
Die Gemeindeordnung der Stadt Dübendorf wird wie folgt ergänzt:

Art. 1d (neu) Schuldenbremse

1 Die Finanzen der Stadt Dübendorf sind nachhaltig zu bewirtschaften und der mittelfristige Ausgleich gemäss kantonalem Recht ist gewährt. Die folgenden drei Instrumente werden angewendet:

  1. Der mittelfristige Ausgleich wird wie folgt definiert: drei vergangene Rechnungsjahre, aktuelles Rechnungsjahr, kommendes Budgetjahr sowie drei Planjahre.
  2. Rechnungsüberschüsse und Rechnungsfehlbeträge aus dem Geldfluss (Cashflow) der Erfolgs- und lnvestitionsrechnung gemäss Definition im Finanzplan – ohne Berücksichtigung von Veränderungen im Finanzvermögen eines Jahres - werden der Ausgleichsreserve gutgeschrieben bzw. belastet. Diese darf nie weniger als 10% des einfachen Staatssteuerertrages enthalten. Die Ausgleichsreserve beträgt maximal 100 % des einfachen Staatssteuerertrages.
  3. Die relativierte verzinsliche Schuld des politischen Gutes (ohne Spezialfinanzierungsbereich, Darlehen und darlehensähnliche Werte gemäss Finanzplan sowie den Veränderungen Anlagen Finanzvermögen) darf am Ende der Planperiode (Laufendes Budgetjahr plus 3 Jahre) maximal 80% des einfachen Staatssteuerertrages betragen und auch in einer Langfristplanung (laufendes Budgetjahr plus 8 Jahre) 100% nicht überschreiten.
  4. Der Stadtrat regelt die Details der Umsetzung der Schuldenbremse im Rahmen von Budget und Finanzplan.

2 Zeigt der Finanzplan eine Entwicklung an, welche diese Ziele verfehlt, unterbreitet der Stadtrat dem Parlament im darauffolgenden Jahr, zusammen mit dem neuen Finanzplan, ein Budget mit Massnahmenplan für die Erfolgs- und Investitionsrechnung, welcher die Vorgaben einhält. Der Finanzplan hat beim Vorliegen eines Antrages auf Steuerfusserhöhung immer auch Varianten mit Massnahmen zur dauerhaften Senkung der Ausgaben oder einer Priorisierung der lnvestitionen aufzuzeigen, welche die Einhaltung der obigen lnstrumente ohne Steuerfusserhöhung möglich machen.

3 Die Ausgleichsreserve wird mit Inkrafttreten dieses Artikels mit 100% des einfachen Staatssteuerertrages des letzten abgeschlossenen Rechnungsjahres ausgestattet – abzüglich einer allfälligen verzinslichen Schuld des politischen Gutes gemäss Absatz 1, Ziffer 3 (Instrument 3).

Begründung
Die Stadt Dübendorf weist aktuell einen gesunden Finanzhaushalt aus. Per Ende 31. Dezember 2018 verfügte die Stadt Dübendorf über ein Nettovermögen von 83 Mio. Franken. Die heute gute finanzielle Lage unserer Stadt müssen wir nachhaltig sichern.
In den nächsten Jahren stehen in Dübendorf einerseits zahlreiche Investitionen an. Andererseits hat die Stadt markante Aufwandsteigerungen in der laufenden Rechnung zu verkraften. Die Stadt Dübendorf wächst und hat in naher Zukunft diverse Erneuerungen bei den Investitionen sowie den Kernaufgaben einer Stadt zu meistern.

All diese Leistungen und Investitionen müssen über die nächsten Jahre auch nachhaltig, bei einem möglichst stabilen Steuerfuss, finanziert werden können. Damit solche Investitionen möglich werden, möchten die Initianten mit der Einführung einer Schuldenbremse der Stadt Dübendorf die Möglichkeit geben, ihre Finanzen langfristig im Griff zu haben. Nur mit gesunden Finanzen kann die Stadt Dübendorf die Herausforderungen der Zukunft packen und sich sinnvolle und notwendige Ausgaben für die Lebensqualität in Dübendorf weiterhin leisten. Denn nachhaltig bedeutet auch, dass wir den kommenden Generationen keine Schuldenberge hinterlassen, sondern die von uns gewollten Investitionen heute bezahlen.

Der mit dieser Initiative vorgeschlagene Weg zu nachhaltigen Finanzen entspricht einer austarierten, massvollen Lösung, wie sie der Stadtrat und die Geschätfts- und Rechnungs-
prüfungskommission (GRPK) des Gemeinderates bereits aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses ausgearbeitet haben. Die Basis dafür stammt von ausgewiesenen Fach-
experten. Die Initianten sind der Meinung, dass eine dermassen ausgestaltete Schuldenbremse die finanzielle Lage der Stadt Dübendorf nachhaltig positiv beeinflusst und deshalb die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Gelegenheit erhalten sollten, über die Einführung einer solchen Lösung abzustimmen.

Beginn der Unterschriftensammlung: 15. November 2019 (Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan Glattaler)
Diese Unterschriftenliste darf nur von Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Stadt Dübendorf unterzeichnet werden und ist handschriftlich auszufüllen. Wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht oder wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt, macht sich strafbar nach Art. 281 bzw. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Initiativkomitee
Marcel Drescher, Gemeinderat glp/GEU, Alte Gfennstrasse 64, 8600 Dübendorf (Vertreter)
Patrick Walder, Gemeinderat SVP, Im Grund 2, 8600 Dübendorf (Stellvertreter)
Thomas Maier, Gemeinderat glp/GEU, Klosterstrasse 1, 8600 Dübendorf
Lukas Schanz, Gemeinderat SVP, Mettlenweg 4, 8600 Dübendorf
Martin Bäumle, Nationalrat glp, Raubbühlstrasse 23b, 8600 Dübendorf
Paul Steiner, Gemeinderat SVP, Raubbühlstrasse 36, 8600 Dübendorf
Stefanie Huber, Kantonsrätin glp/GEU, Hurdackerstrasse 4, 8600 Dübendorf
Sarah Steiner, Gemeinderätin SVP, In Grosswiesen 15, 8044 Gockhausen
Markus Brechbühl, Gemeinderat EDU, Saatwiesenstrasse 14, 8600 Dübendorf

Das Initiativkomitee kann diese Volksinitiative mit einer von der Mehrheit seiner Mitglieder unterzeichneten schriftlichen Erklärung bis zur Anordnung der Volksabstimmung vorbehaltlos zurückziehen.
Volle oder teilweise gefüllte Unterschriftslisten bitte sofort einsenden an: Marcel Drescher, Alte Gfennstrasse 64, 8600 Dübendorf.

Zusätzliche Unterschriftenbögen können per E-Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. angefordert werden.

 

Unterschriftenbogen, PDF, hier klicken