Anfangs Juli 2020 hat das Zürcher Verwaltungsgericht den kantonalen Gestaltungsplan für den Innovationspark Dübendorf aufgehoben. Das 49seitige Gerichtsurteil war an Klarheit nicht zu überbieten. Ein Weiterzug an das Bundesgericht wäre reine Geldverschwendung. Beim Büro des Kantonsrates ist immer noch der Antrag von Cla Semadeni auf Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung im Richtplan betreffend Innovationspark Dübendorf hängig. Dieser Antrag sollte nun zügig behandelt werden. Ich erwarte, dass die neue Situation dazu genutzt wird, um sich grundsätzlich mit diesem gigantischen und überdimensionierten Mammutprojekt auseinanderzusetzen. Dies schon, weil der Stiftungsratspräsident Peter E. Bodmer erst letzthin in der NZZ verlauten liess, dass das Projekt Innovationspark Zürich gestorben sei, wenn der Gestaltungsplan scheitere. Was hat es mit Innovation zu tun, wenn mit Millionenbeträgen staatlich unterstützte Betonbauten zu Dumpingpreisen an Grosskonzerne vergeben werden und allfällige finanzielle Wertschöpfungen aus solchen auf dem Innovationspark erforschten Produkte ausserkantonal oder sogar ausserhalb der Schweiz erbracht werden? Wieso braucht es einen Innovationspark, wenn der Grossraum Zürich heute schon ein solcher Innovations-Hotspot ist?
Bei der Eröffnung des Innovationsparks Dübendorf zeigte Swissmem-Präsident Hans Hess eine Karte von Zürich mit den Standorten der grössten Player der Innovation. Hier sah man, wie nah die Firmen Microsoft, Google, etc. und auch die Bildungsstätten in Zürich beieinander liegen. Ohne es zu wollen, gab er die beste Begründung, warum es keinen Innovationspark in Zürich und Umgebung braucht. Denn innovative Ideen entstehen in Köpfen und nicht in Betonpalästen. Das beste Beispiel sind die amerikanischen Technologiekonzerne, welche alle in kleinräumigen Umgebungen entstanden sind. Dazu kommt, dass in der nächsten Zeit durch die Corona-Krise massenweise Büroflächen freiwerden, welche gemietet werden können. Also ein Platzproblem wird es in Zukunft nicht geben. Die finanzielle Situation des Kantons Zürich wird sich so verschlechtern, dass wir für solche unnötigen Projekte keine Millionenbeträge investieren können.
Aus diesen Gründen erwarte ich, dass die Beratung des Verpflichtungskredits über 217,6 Millionen Franken sofort gestoppt und sistiert wird. Etwas Grundlegendes hat sich seit der Festsetzung des Richtplaneintrags des Innovationsparks im Jahr 2015 und heute verändert. Letztes Jahr hat der Kantonsrat mit der Mehrheit der linksgrünen Parteien den Klimanotstand ausgerufen. Dass die Zubetonierung von schlussendlich 70 ha Fläche, welche sich mehrheitlich in der Landwirtschaftszone befindet, mit den Zielsetzungen des Umweltschutzes und der Biodiversität nicht vereinbaren lässt, müsste diesen Parteien eigentlich klar sein. Aus dem Grund erwarte ich, dass sich diese Parteien heute gegen die Zubetonierung dieser einzigartigen Landreserve zur Wehr setzen. Jetzt ist ein Marschhalt beim Projekt Innovationspark Dübendorf gefordert, damit die grundsätzlich notwendigen Überlegungen gemacht werden können.
Orlando Wyss, Kantonsrat SVP Dübendorf



