Im Kanton Zürich werden wir am 27.9. auch über eine Änderung des Artikel 30 – Strassengesetz abstimmen.
Dank der neuen Links-Grünen Mehrheit im Zürcher Kantonsrat wurde die parlamentarische Initiative am 18.11.2019 problemlos angenommen. Eine Änderung im Gesetz könnte für die Zukunft des Strassenfonds katastrophale Auswirkungen haben.
Unter anderem würden bei einer Annahme des Artikels 30 die Städte und Gemeinden jedes Jahr Fr. 70 Millionen aus dem Strassenfonds erhalten. Diese Gelder sind für den Bau und Unterhalt von Strassen nicht zweckgebunden. Das heisst, sie würden in den normalen Haushalt fliessen und könnten auch für andere Aufwendungen ausgegeben werden. In kleineren Gemeinden mit knappen Ressourcen könnten diese Zahlungen aus der Kantonskasse eine willkommene Zustimmung erhalten.
Die Höhe des Strassenfonds beläuft sich aktuell auf rund CHF 1.3 Mrd. Dem stehen Verpflichtungen von rund CHF 1.8 Mrd. gegenüber. Die Verschuldung gegenüber dem Kanton beläuft sich somit auf CHF 500 Mio.
Wird dieser Entwicklung kein Einhalt geboten und die Verschuldung weiter ansteigen, wird in der Zukunft die Finanzierung von neuen Strassenprojekten gefährdet sein. Eine Sanierung des Fonds würde wohl über eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer oder eine allgemeine Steuerfusserhöhung erfolgen.
Ich empfehle Ihnen, die Änderung dieses Gesetzes abzulehnen.
Keine Zweckentfremdung der Steuergelder !
Daniel Egli
Gemeinderat Dübendorf, SVP



