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Tempo 30 gefährdet Verkehrssicherheit – insbesondere Kinder werden verunsichert

Mit der geplanten Tempo-30-Zone im Zentrum Dübendorfs,müssen gemäss Art. 4 Abs. 2 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen des Bundes, sämtliche Fussgängerstreifen eliminiert werden. Der Artikel lautet: «Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig.»

Mit der Umsetzung einer 30er-Zone im Zentrum verschlechtert somit der Stadtrat die Verkehrssicherheit. Denn,was vielfach nicht bekannt ist – in Tempo-30-Zonen haben Autos, Motorräder und Velos gegenüber Fussgängerinnen unn Fussgängern den Vortritt. Da diese jedoch auf Grund fehlender Fussgängerstreifen die Strasse überall überqueren dürfen, vermittelt das «30er-Regime» brisanterweise vor allem Kindern ein falsches und trügerisches Sicherheitsgefühl, respektive verunsichert diese vollends. Auch für den motorisierten Verkehr wird das Ganze nicht einfacher.

In der erwähnten Vorordnung steht weiter, dass Fussgängerstreifen auch in Tempo-30-Zonen angebracht werden, sofern sich diese bei Schulen oder Heimen befinden. Bei der geplanten 30er-Zone im Stadtzentrum ist dies nirgends der Fall, womit klar ist, dass mit der Umsetzung des Vorhabens alle Fussgängerstreifen im Zentrum in Kürze verschwinden werden.

Über Sinn und Unsinn dieses Vorhabens sollte eigentlich die Bevölkerung das letzte Wort haben – leider nicht so in Dübendorf, wo der Stadtrat eigenmächtig und undemokratisch handelt.

Daniel Burkhardt
Gemeinderat SVP