Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision Nutzungsplan Mehrwertausgleich
Sehr geehrte Damen und Herren
Die SVP Dübendorf dankt den zuständigen Stellen für die Möglichkeit, an der Vernehmlassung zur Teilrevision Nutzungsplan Mehrwertausgleich teilnehmen zu können.
Folgende Einwände bringt die SVP Dübendorf zu dieser Vernehmlassung ein:
Art. 40 Abs. 1
Antrag: Auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe im Sinne von §19 des Mehrwertausgleichsgesetztes (MAG) wird verzichtet.
Begründung:
Die Mehrwertabgabe stellt eine neue Steuer dar, die nicht zwingend erhoben werden muss. Der Kompromiss der bürgerlichen Parteien im Kantonsrat (SVP, FDP, CVP und BDP) mit den Linksparteien erlaubt den Gemeinden einen Spielraum für die Erhebung einer Mehrwertabgabe für Auf- und Umzonungen. Der Prozentsatz kann zwischen null bis maximal 40% liegen.
Die SVP Dübendorf wehrt sich gegen neue Steuern und Abgaben generell, insbesondere dann, wenn kein Nutzen erkennbar ist.
Zu den einzelnen Ausführungen, gemäss Protokoll des Stadtrats vom 09.07.2020, ist folgendes zu entgegnen:
Der Stadtrat behauptet, dass bei Auf- und Umzonungen Landbesitzer profitieren, die dafür nichts geleistet haben. Die SVP Dübendorf entgegnet dem, dass die Bewirtschaftung von Land sehr wohl eine Arbeit ist und daher eine Leistung erbracht wird. Die pauschale Herabsetzung des landwirtschaftlichen Berufsstands kann die SVP nicht nachvollziehen.
Der Stadtrat führt aus, dass der Allgemeinheit durch die Auf- und Umzonung Kosten entstehen.
Im Zuge des privaten Gestaltungsplans hat der Stadtrat die Möglichkeit, mit städtebaulichen Verträgen Auflagen zu formulieren und Kompromisse einzufordern. Davon wird bereits heute rege Gebrauch gemacht.
Weiter generiert die Stadt beim Verkauf von Grundstücken Grundstückgewinnsteuern, welche für Dübendorf massgebliche Einnahmen bedeuten. Hinzu kommen Einnahmen für Anschlussgebühren und zusätzliches Steuersubstrat, sei es duch Steuereinnahmen der neuen Mieter/Eigentümer oder durch die Steuerausscheidung des Liegenschaftenbesitzers.
Mehrwertausgleich kann zusätzliche Mittel für die Stadt generieren.
Die SVP Dübendorf vertritt die Meinung, dass mittels Leistungsüberprüfung die grosse Aufwandsteigerung der Stadt in den Griff zu bekommen ist. Der Einwand mit Bezug auf öffentliche Infrastrukur und Siedlungsentwicklung verfängt nicht, da Infrastruktur gemäss den Gepflogenheiten durch die Allgemeinheit zu finanzieren ist (z.B. Schulhäuser) und auf die Siedlungsentwicklung mit dem privaten Gestaltungsplan Einfluss genommen werden kann. Weiter zeigt die Vergangenheit, dass neue Einnahmen gar nicht oder nicht vollständig mit Steuersenkungen kompensiert werden. Exemplarische Beispiele dafür sind die Einnahmen aus dem Baurecht Areal «Hoffnig» sowie die Sonderdividende der ZKB.
Fazit:
Die SVP Dübendorf wehrt sich gegen die Einführung dieser neuen Steuer.
Insbesondere auch deshalb, weil die Vergangenheit zeigt, dass mit neuen Einnahmen die Begehrlichkeiten der Politik steigen, was langfristig zu Ausgabenüberschüssen führt und die allgemeine Steuerlast erhöht.
Eventualiter:
Sollte der Antrag der SVP keine Mehrheit finden, stellen wir folgende Anträge:
Art. 40 Abs. 3
Der Prozentsatz von 40% ist massiv zu reduzieren.
Art. 40 Abs. 2
Die Freifläche muss im Minimum 1'600 m2 betragen und muss in der politischen Diskussion im direktem Zusammenhang zu Art. 40 Abs. 3 stehen.
Konsequenz aus Anträgen
Ergeben sich aus obigen Anträgen weitere Änderungen, sind diese sinngemäss vorzunehmen.
Konsequenz
Finden die Anträge der SVP Dübendorf kein Gehör, behält sich die Partei vor, die Vorlage abzulehnen.
Wir bitten Sie, uns über die Kenntnisnahme und über die Behandlung unserer Anträge zu informieren.
Für den Vorstand:
SVP Dübendorf
Patrick Walder
Parteipräsident
Für Rückfragen:
Patrick Walder, Präsident SVP Dübendorf,



