Für den Kampf gegen den Missbrauch unserer Sozialversicherungen sollen wirksame Mittel eingesetzt werden. Das haben die Stimmberechtigten 2018 entschieden.
Nun hat der Kantonsrat beschlossen, dass dies bei der Sozialhilfe nicht gelten soll. Mit dem vorliegenden Gesetz soll die Kompetenz zur Einsetzung von Sozialdetektive den Gemeinden entzogen werden. Deshalb haben 49 Gemeinden des Kantons Zürich das Referendum dagegen ergriffen.
Sozialhilfe ist eine wichtige Errungenschaft. Gelder, die illegal bezogen werden, fehlen dann dort, wo sie wirklich gebraucht werden und belasten die Steuerzahler ein zweites Mal. Griffige Massnahmen, um Sozialbetrüger zu überführen, sind ein Muss und ein Gebot der Fairness. Dieses Sozialhilfegesetz erschwert oder verunmöglicht genau das. Und, einmal mehr gilt, wer nichts betrügt, hat auch nichts zu befürchten.
Was sonst im Privatleben Gang und Gäbe ist, soll nach dem neuen Gesetz für Sozialbetrüger nicht gelten. Ein gängiges Beispiel: Als Teilnehmer des öffentlichen und privaten Verkehrs müssen wir jederzeit mit unangemeldeten Kontrollen rechnen und werden bei Wiederhandlungen ohne Pardon zur Rechenschaft gezogen.
Wie 49 Gemeinden und vier Kantonalparteien sage ich NEIN zum neuen Sozialhilfegesetz. Damit soll verhindert werden, dass ein weiteres Täterschutzgesetz in Kraft gesetzt wird.
Daniel Burkhardt, Gemeinderat SVP



