Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Vernehmlassung zur Weisung an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab der Steuerperiode 2025 gestartet. Letztmals wurden die Liegenschaften im Kanton Zürich im Jahr 2009 für Steuerzwecke geschätzt. Aufgrund der Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt ist davon auszugehen, dass viele Liegenschaften mit einem Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert in der Steuererklärung berücksichtigt sind, die den bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr genügen.

Der Regierungsrat geht von einem mittleren Anstieg des Vermögenssteuerwertes von rund 50% und des Eigenmietwertes von rund 10% aus, was zu zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 170 Millionen Franken pro Jahr führen wird.

Die Erhöhung wird voraussichtlich vor allem Immobilienbesitzer treffen, die Ihre Liegenschaft bereits seit längerem besitzen sowie Eigentümer von vermieteten Immobilien, da der Kapitalisierungszinssatz erheblich gesenkt wird.

Solche Mehrreinnahmen für die Gemeinden und Städte verschwinden leider immer direkt in den laufenden Ausgaben, denn die Gemeinden und Städte sehen sich einem enormen Ausgabenwachstum gegenübergestellt. Wenn nicht korrigierend eingegriffen wird, wird sich dies auch in Zukunft nicht verbessern.

Die SVP Dübendorf hat daher eine schriftliche Anfrage eingereicht um abzuklären, wie hoch die Mehreinnahmen für Dübendorf sind und was mit diesem Geld geplant ist. So soll Klarheit geschaffen werden, ob es für dieses Geld bereits geplante Ausgaben gibt oder für eine Steuerfusssenkung zur Verfügung steht, und dies bereits vor dem Start der Budgetierung für das Jahr 2025. Denn ist das Geld einmal verplant, ist es für immer verloren. Es bietet sich an, dass eine solche Frage in weiteren Gemeinden eingereicht wird. Die schriftliche Anfrage aus Dübendorf kann beim Sekretariat der SVP Kanton Zürich als Vorlage angefragt werden.

Wie oben erwähnt, muss diese Änderung auf Grund richterlichen Entscheide vorgenommen werden. Vor allem für Rentnerinnen und Rentner kann diese Anpassung zu einschneidenden Steuererhöhungen führen. Dies unteranderem auch, weil ebenfalls auf Grund von Gerichtentscheiden kein Abzug für Härtefälle beim Eigenmietwert mehr gewährt werden darf. Um dies zu ändern hat die SVP/EDU-Fraktion im Kantonsrat am Montag, 25. März 2024, eine Standesinitiative eingereicht, mit der Forderung, dass der Härtefall bei Eigenmietwerten wieder gewährt werden kann.

Die GLP hingegen fordert, dass der Unternutzungsabzug bei nicht genutzten Zimmern im Eigentum, abgeschafft werden soll. Hier zielt die GLP direkt auf Rentnerinnen und Rentner ab.

Auf Grund dieser massiven Steuererhöhungen für Eigentümerinnen und Eigentümer fordert die SVP in der Vernehmlassung zur Bewertung von Liegenschaften, dass die Erhöhung des Eigenmietwerts nicht per Steuerperiode 2025 erfolgt, sondern sistiert wird bis die gesetzlichen Grundlagen für den Härtefall geschaffen sind und bis die Diskussion über eine allfällige Abschaffung des Eigenmietwerts in Bundesbern abgeschlossen ist.

Es macht keinen Sinn, dass die kantonalen und kommunalen Steuerbehörden mit der Arbeit der Neu-Schätzungen beschäftigt werden, wenn die nötigen Rahmenbedingungen nicht bekannt sind und der Eigenmietwert allenfalls ganz fällt.

Sollte die SVP des Kantons Zürich keine Mehrheiten finden, müssen dafür die Steuern in den Gemeinden gesenkt werden. Hierfür bildet unsere Anfrage die Grundlage.

Behoerden SVP inserate 2026

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