Normalerweise ist die Abnahme der Jahresrechnung in den Parlamenten eine unspektakuläre Angelegenheit. Die Parteien nutzen die Voten um ihre politische Agenda kundzutun, nicht aber so in diesem Jahr in Dübendorf. Die SVP Fraktion im Dübendorfer Parlament beantragte die Rückweisung der Jahresrechnung und lehnte die Abnahme ab.
Mit HRM2 sollte die Transparenz der Gemeindefinanzen verbessert und der Bevölkerung Jahresrechnungen präsentiert werden, die dem Grundsatz von «True and Fair View» entsprechen, also die finanzielle Situation ohne viele stille Reserven darlegen und mit einer periodengerechten Verbuchung. Was von privatwirtschaftlichen Betrieben schon lange verlangt wird, sollte also auch von der öffentlichen Hand umgesetzt werden. So soll auch ein direkter Vergleich zwischen den verschiedenen Gemeinden möglich sein. In Dübendorf zeigt sich allerdings immer wieder, dass man mit diesen Grundsätzen Mühe hat, so auch in der Jahresrechnung 2024.
Mindestens einmal in der Legislatur, sprich alle vier Jahre, muss gemäss Gemeindegesetz das Grundeigentum im Finanzvermögen neu bewertet werden, denn das Finanzvermögen muss in der Jahresrechnung zum Verkehrswert bilanziert werden. Wie die Bewertung zu erfolgen hat, wird im Anhang der Gemeindeverordnung klar vorgegeben. So sind beispielsweise mit Baurechten belastete Grundstücke anhand des Baurechtszinses, kapitalisiert zu einem marktkonformen Zinsfuss zu bewerten.
Die Stadt Dübendorf hat im Jahr 2024 Baurechtszinsen in der Höhe von CHF 2.7 Mio. eingenommen. Wenn man dies mit einem Zinssatz von 3% kapitalisiert (dieser Zinssatz kommt ab 2026 für die Bewertung von privaten Grundstücken mit Baurechten für Steuerzwecke in Dübendorf zur Anwendung) ergäbe dies einen Verkehrswert von CHF 89.5 Mio., Dübendorf bilanziert nach der Neubewertung im Jahr 2024 allerdings „nur“ CHF 24.5 Mio., also um sage und schreibe CHF 65 Mio. zu wenig.
Vom einfachen Bürger wird verlangt, dass er sich an die Gesetze und Verordnungen hält. Sämtliche Fraktionen im Dübendorfer Parlament, mit Ausnahme der SVP Fraktion, sind der Meinung, dass es nicht so schlimm ist, wenn die Stadt Dübendorf sich nicht an das Gemeindegesetz und die dazugehörende Verordnung hält, obschon auch die GRPK zum Schluss kam, dass die Bewertung nicht in Ordnung ist und die Jahresrechnung mit einer Bemerkung abgenommen hat. Für die SVP Fraktion kam eine Abnahme der Jahresrechnung daher nicht in Frage.
Ob die Aufwertung bis zum Verkehrswert sinnvoll ist, darüber kann und muss diskutiert werden. Eine solche Aufwertung und der Ausweis eines derart hohen Gewinns weckt Begehrlichkeiten, so würden linke Parteien diesen Buchgewinn am liebsten gleich wieder ausgeben, obschon der Gewinn nur auf dem Papier existiert, nicht aber in Form von Geld in der Kasse liegt. Allerdings wird eine Aufwertung vom Gesetz verlangt und muss deshalb aus Sicht der Dübendorfer SVP Fraktion auch verbucht werden.
Immer wieder wird in Dübendorf festgestellt und von der SVP moniert, dass gerade in Bewertungs- und Abgrenzungsfragen die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen vom Stadtrat so vorgenommen werden, dass es für seine politischen Absichten günstig ist. Damit politische Diskussionen im Parlament und auch mit den Stimmbürger geführt werden können, ist man auf eine korrekte Jahresrechnung, die auch mit anderen Gemeinden vergleichbar ist, angewiesen. Wenn die Jahresrechnung als politischen Steuerungsinstrument von der Exekutive genutzt wird, wird der politische Diskurs bewusst unterbunden, dies ist aus der Sicht der SVP Fraktion des Dübendorfer Parlaments nicht akzeptabel. Eine starke Exekutive scheut die Diskussion nicht, sondern stellt sich dieser.
Es bleibt zu hoffen, dass der Bezirksrat die Jahresrechnung der Stadt Dübendorf nicht ohne Bemerkungen abnehmen wird und der Stadtrat zukünftig korrekte Jahresrechnungen präsentieren wird.
Lukas Schanz, Fraktionspräsident und Mitglied der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission Dübendorf
